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Schmerzklinik ist
nach § 40 SGB V von allen
gesetzlichen Krankenkassen als
Rehabilitationseinrichtung anerkannt und auch beihilfefähig (OPS
8-918).
Auch private Krankenversicherungen übernehmen i.d.R. die Kosten
(gemischte Krankenanstalt).
GLOSSITIS
chronische Glossitis
Der Begriff "Glossitis" steht für die En tzündung der Zu nge. Man unterscheidet generell zwischen der akuten Glossitis und der chronische n Glossitis. Eine Glossitis kann mit sehr unangenehmen Schmerzen einhergehen und im weiteren Verlauf dann chronisch werden.
Auch bei der akuten Glossitis handelt es sich in den meisten Fällen um eine harmlose En tzündung des Zungenmuskels und der Zu ngenschleimhaut mit nur geringen Beschwerden. Sie kann z. B. durch (Alltags-) Verletzungen ausgelöst werden und oft ist gar keine Therapie notwendig.
Ansonsten kann eine Glossitis zu folgenden Beschwerden führen:
leichtes bis heftiges Zu ngenbrennen
Schmerzen hauptsächlich am Rand und in der Spitze
Anschwellen der Zu nge
Parästhesien (= Mißempfindungen)
Geschmacksstörungen
Fremdkörpergefühl
Bewegungseinschränkung der Zu nge,
Schluckbeschwerden
Sprachstörungen
vermehrter Speichelfluss
Juckreiz
Bei der Glossitis können sich begleitend Bläschen, Geschwüre, Flecken oder Fissuren bilden. Die Farbe der Zu nge kann sich verändern oder teilweise bzw. insgesamt belegt sein. Die Glossitis kann auch zusammen mit einer allgemeinen En tzündung des Mundraumes (der sog. „Stomatitis“) auftreten. Das Allgemeinempfinden ist bei der Glossitis normalerweise nicht beeinträchtigt.
Eine Zu ngenentzündung (Glossitis) kann in jedem Alter vorkommen. Personen mit geschwächtem Immunsystem sind häufiger betroffen.
Die verschiedenen Glossitis-Formen:
Glossitis superficialis - En tzündung der oberflächigen Zu ngenschleimhaut
Glossitis profunda - En tzündung der tieferen Zungenschichten. Die Glossitis profunda tritt häufig mit der Glossitis superficialis zusammen auf.
Scharlach-Glossitis - En tzündung der Zu ngenschleimhaut bei Scharlach (Erdbeerzunge)
Glossitis rhombica mediana. Sie basiert auf einer Zungenfehlbildung und ist dadurch charakterisiert, daß die Zu ngenschleimhaut im mittleren und hinteren Drittel auffallend glatt und rötlich erscheint. Die typische Rautenform hat dieser Symptomatik ihren Namen gegeben.
Glossitis dissecans - kennzeichnend sind tiefe, schmerzhafte Einrisse auf der Zu nge
Moeller-Hunter-Glossitis- Diese Form kann als selbständiges Krankheitsbild oder als Teilsymptom einer anderen Krankheit, ((z. B. Vitamin B 12-Mangel-Anämie (= Blutarmut)) auftreten. Kennzeichen ist ein heftiges, zunächst anfallsweises Brennen. Sprechen und Kauen werden zur Qual. Die Zu nge schwillt leicht, zeigt eine blasse Farbe mit verstreuten feuerroten Flecken oder Streifen sowie verlängerte, verdickte Fadenpapillen. Die Erkrankung ist chronisch und entsteht gerne auf der sog. „Faltenzunge“.
Glossitis atrophicans - durch Mangelerscheinungen bedingt.
Glossitis granulomatosa - spezielle Glossitis mit Schwellungen und Leukoplakien beim sog.„Melkersson-Rosenthal Syndrom“.
Glossitis phlegmonosa - Durch Phlegmone (= diffuse En tzündung des sog. „interstitiellen Bindegewebes“ durch Staphylo-, v.a. aber Streptokokken) bedingte Glossitis
Candida Glossitis - Sie ist durch einen typischen (Pilz-) Belag auf der Zu nge charakterisiert.
Allergische Glossitis - Infolge einer allergischen Reaktionen - z. B. durch einen Insektenstich - kann die stark geschwollene Zu nge sogar die Atmung behindern. Diese Situation kann zu einem Notfall ausarten.
Faktoren, die eine Glossitis begünstigen können:
Verletzungen (z.B. Zu ngenbiss, Verbrühungen durch zu heißes Essen, defekte Zahnprothesen,galvanische Ströme durch Metalle)
Vitaminmangel
Pilzinfektionen (z.B. im Rahmen einer Strahlenbehandlung, Chemotherapie, bei AIDS)
Diabetes mellitus
Piercing (Zungenschmuck)
starkes Rauchen
geschwächtes Immunsystem
Krankheiten, die den Speichelfluss behindern und so zu einem trockenen Mund führen
Therapie der Glossitis:
Bei der einfachen Glossitis ist meist gar keine Therapie erforderlich. Mundspülungen mit kühlem Salbeitee oder Salzwasser lindern die Beschwerden. Eine einfache Glossitis heilt meist innerhalb eines oder weniger Tage folgenlos ab, ansonsten richtet sich die Behandlung nach der Ursache.
Hält die schmerzhafte Glossitis trotz einer kausalen (= auf die Ursache gerichteten) Therapie weiter an, so sind Maßnahmen der speziellen Schmerztherapie gefragt. Bei der therapeutischen Lokalanästhesie (= Behandlung mit einem örtlichen Betäubungsmittel bzw. Lokalanästhetika) kommt es nicht nur zu der gewünschten Unterbrechung der Schmerzreizleitung sondern für die Wirkzeit des Medikaments auch zu einer deutlichen Durchblutungssteigerung und unter einer guten Durchblutung heilen entzündliche Prozesse sicher ab, so auch eine Glossitis.
Bei einer Glossitis bieten sich zwei Methoden an:
Es reicht aber nicht aus, diese Blockaden ab und zu durchzuführen, sondernes ist eine gehäufte Abfolge erforderlich, so z. B. zwei mal täglich über 10 Tage.Regelmäßig ist allerdings ein solches Setting nur unter stationären Bedingungen durchführbar.
Daß Lokalanästhetika (= örtliche Betäubungsmittel) auch entzündungshemmend wirken, ist zwischenzeitlich wissenschaftlich erwiesen. Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, so klicken Sie hier.
* Die Blockade des Ganglion cervicale superius erfolgt als GLOA (= Blockade mit einem Opium-ähnlichen Wirkstoff), der Nachteil gegenüber der Verwendung eines Lokalanästhetikums (= örtliches Betäubungsmittel) ist aber, daß die Wirkung auch bei wiederholter Anwendung kaum anhaltend ist, da die sympathikolytische (= gefäßerweiternde) Komponente nur gering oder gar nicht ausgeprägt ist.
Auf der Internetseite "die Gesundheitsreform" teilt das Bundesministerium für Gesundheit mit, daß seit dem 1.4.07 alle gesetzlich krankenversicherte Personen jetzt einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation (damit auch auf eine Schmerzrehabilitation) haben und sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen können. Lesen Sie dazu auch einen Brief des Bundesgesundheitsministeriums. Zu diesem Wahlrecht gibt es mittlerweile auch ein Urteil des hessischen Landessozialgerichts (Az.: L 1 KR 2/05): Gewährt eine Krankenkasse einem Versicherten einen Aufenthalt in einer Reha-Klinik, so ist sie dazu verpflichtet, die Wünsche des Versicherten in Bezug auf die Einrichtung zu berücksichtigen. (Der Kläger hatte die Kur noch während des laufenden Prozesses in der von ihm bevorzugten Einrichtung auf eigene Kosten angetreten. Seine Krankenkasse wurde dazu verurteilt, ihm die Kosten für die Kur zu erstatten. Eine Revision gegen die Entscheidung ließ das Gericht nicht zu).
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